
Warum die Erstprämienzahlung entscheidend ist – und welche Folgen eine verspätete Zahlung hat
Stellen Sie sich vor, Sie haben gerade eine Versicherung abgeschlossen und gehen davon aus, dass Ihr Schutz sofort greift. Doch Vorsicht: Ohne die rechtzeitige Zahlung der Erstprämie kann es passieren, dass Sie im Schadensfall ohne Deckung dastehen! In diesem Beitrag werfe ich einen Blick auf § 38 des österreichischen Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG) und erkläre, worauf Sie achten müssen.
1. Warum die Erstprämie so wichtig ist
Mit der Unterzeichnung eines Versicherungsvertrags ist noch nicht alles erledigt – erst mit der Zahlung der Erstprämie wird der Schutz wirksam. Laut § 38 Abs. 1 VersVG muss diese Prämie unverzüglich nach Vertragsabschluss oder innerhalb der festgelegten Frist beglichen werden. Meist erfolgt die Fälligkeit mit Zustellung der Polizze und der Zahlungsaufforderung.
Ohne diese Zahlung bleibt der Vertrag in der Schwebe – ein Zustand, den Sie unbedingt vermeiden sollten!
2. Was passiert, wenn Sie die Erstprämie nicht zahlen?
a) Kein Versicherungsschutz bei eigener Schuld
Versäumen Sie die Zahlung aus eigenem Verschulden, bleibt der Versicherer leistungsfrei. Das heißt: Es besteht schlicht kein Versicherungsschutz!
Ein fataler Fehler, wenn Sie auf die Deckung angewiesen sind.
b) Rücktrittsrecht des Versicherers
Der Versicherer kann zudem den Vertrag auflösen. Laut § 38 Abs. 3 VersVG kann er zurücktreten, wenn die Zahlung nicht fristgerecht erfolgt. Die Folge? Kein Versicherungsschutz – und das rückwirkend!
c) Automatische Vertragsauflösung bei unterlassener Klage
Ein besonderer Punkt ist die sogenannte Rücktrittsfiktion: Wird die Erstprämie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit eingeklagt, gilt der Vertrag automatisch als aufgelöst. Eine Gefahr für alle, die denken, „das wird sich schon regeln“ – denn ohne Mahnung oder Klage des Versicherers erlischt der Vertrag einfach.
d) Ausnahme: Unverschuldete Nichtzahlung
Nicht jede verspätete Zahlung führt automatisch zur Leistungsfreiheit. Können Sie nachweisen, dass die Nichtzahlung unverschuldet war – etwa durch einen Bankfehler oder andere unvorhersehbare Umstände –, bleibt Ihr Versicherungsschutz bestehen. In diesem Fall müssen Sie aber schnell handeln und die Zahlung umgehend nachholen.
3. Besondere Regelungen für Pflichtversicherungen
Bei verpflichtenden Versicherungen, wie der Kfz-Haftpflicht, gelten oft spezielle Schutzmechanismen. Diese stellen sicher, dass trotz Nichtzahlung nicht sofort jede Deckung entfällt. Dennoch ist es ratsam, sich nicht darauf zu verlassen!
4. Fazit: Zahlen Sie die Erstprämie pünktlich!
Die Erstprämienzahlung ist keine Kleinigkeit, sondern eine essenzielle Voraussetzung für Ihren Versicherungsschutz. Eine vergessene oder verspätete Zahlung kann dramatische Folgen haben – bis hin zum vollständigen Verlust der Deckung. Vermeiden Sie unnötige Risiken und sorgen Sie für eine rechtzeitige Zahlung, damit Sie im Ernstfall wirklich abgesichert sind!
Haben Sie Fragen zu Ihrer Versicherung? Ich berate Sie gerne – damit Ihr Schutz nicht nur auf dem Papier steht!
Foto1: Jakub Żerdzicki auf Unsplash