Augen auf beim Gehen: OGH zur „Vertiefung“ in der Tiefgarage
Ein Sturz in der Tiefgarage heißt nicht automatisch Schadenersatz: Der OGH stellt klar, dass Betreiber nicht jede Unebenheit extra markieren müssen. Was das für Haftung, Rechtsschutz und Unfallversicherung in der Praxis bedeutet.








