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Alkohol & Unfallversicherung: Wann zahlt die Versicherung nicht?

September 02, 20252 min read

Foto: Curated Lifetsyle, Unsplash+

Ein Mann wollte im Februar 2023 auf einem Ball für Stimmung sorgen. Er kletterte auf einen rund 1,20 Meter hohen Tisch, um dort zu tanzen. Mit 1,9 Promille im Blut sprang er anschließend herunter – und verletzte sich schwer.

Von seiner Unfallversicherung verlangte er daraufhin mehr als 53.000 Euro. Doch die Versicherung lehnte ab. Der Mann klagte.

Was in den Versicherungsbedingungen steht

Der Faschingsgast hatte gleich zwei Unfallversicherungen:

  • Eine mit den AUVB 1989,

  • eine weitere mit den AUVB 2015 (Fassung 02/2016).

Beide enthalten Ausschlussklauseln, die den Versicherungsschutz einschränken, wenn ein Unfall durch Alkohol, Drogen oder Medikamente verursacht oder zumindest mitverursacht wurde.

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Foto: Getty Images, Unsplash+

Warum gibt es solche Ausschlüsse?

Sowohl das Erstgericht als auch das Berufungsgericht wiesen die Klage ab. Der Mann legte Revision beim Obersten Gerichtshof (OGH) ein.

Der OGH stellte klar: Solche Klauseln sollen Unfälle ausschließen, die durch eine bereits bestehende Beeinträchtigung wie Alkohol entstehen. Damit die Versicherung nicht zahlen muss, muss diese Beeinträchtigung den Unfall zumindest mitverursacht haben.

Spielt der Promillewert die Hauptrolle?

Nicht unbedingt. Der OGH betonte: Entscheidend ist nicht allein der Blutalkoholwert. Wichtiger ist die Frage, ob die Person die jeweilige Situation noch sicher bewältigen konnte.

So macht es einen Unterschied, ob jemand mit Alkohol im Blut Auto fährt, Rad fährt oder lediglich zu Fuß unterwegs ist. Je nach Tätigkeit sind die Anforderungen an Konzentration, Reaktionsfähigkeit und Aufmerksamkeit unterschiedlich.

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Foto: Yunus Tug, Unsplash+

Das Urteil

Das Berufungsgericht kam zu dem Schluss: Ohne Alkohol wäre der Mann wohl nicht auf den Tisch geklettert und auch nicht heruntergesprungen. Seine eingeschränkte Aufmerksamkeit war also (mit-)ursächlich für den Unfall.

Der OGH bestätigte diese Einschätzung. Dass der Wert mit 1,9 Promille knapp unter zwei Promille lag, spielte keine Rolle. Die Revision wurde abgewiesen.

Was lernen wir daraus?

Vielleicht denkt sich die eine oder der andere jetzt: „Da habe ich beim letzten Tanz auf dem Tisch aber Glück gehabt.“

Mag sein – doch ein Blick in die eigenen Unfallversicherungsbedingungen lohnt sich in jedem Fall.

Denn auch wenn Ausschlüsse wegen Alkohol weit verbreitet sind, steckt der Teufel im Detail. Viele Versicherer haben in neueren Bedingungen exakte Grenzwerte festgelegt. Und ja: Es gibt Gesellschaften, die in einem Fall wie diesem trotzdem die volle Leistung erbracht hätten.

Fazit

👉 Wer eine (Unfall-)Versicherung hat, sollte die Ausschlüsse genau kennen – und sich bewusst machen, dass zu viel Alkoholkonsum schnell teuer werden kann. Ebenso wichtig: Auch Unfallversicherungen sollten regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie zum eigenen Bedarf passen.

💡 Wenden Sie sich dazu am besten an den Versicherungsbetreuer Ihres Vertrauens – er hilft Ihnen, den Durchblick zu behalten.

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