
Schlüssel im Auto – 47.000 Euro Schaden und keine Leistung
Foto von David DINTSH auf Unsplash
Manchmal sind es kleine Nachlässigkeiten mit großen Folgen.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte einen Fall zu entscheiden, der auf den ersten Blick harmlos wirkt – am Ende aber 47.000 Euro gekostet hat.
Was war passiert?
Ein Fahrzeug war in einer öffentlich zugänglichen Großgarage mit mehreren hundert Stellplätzen über den Winter abgestellt.
Es war mit einer blickdichten Plane abgedeckt.
Was jedoch fehlte:
Das Auto war nicht versperrt.
Der Zweitschlüssel lag im Fahrzeug – in einem leicht zugänglichen Fach in der Mittelkonsole.
Das Fahrzeug wurde gestohlen und bei einem Unfall schwer beschädigt.
Die Reparaturkosten: rund 47.000 Euro.
Der Eigentümer wollte den Schaden von seinem Kaskoversicherer ersetzt bekommen.
Die Entscheidung des OGH (7 Ob 208/25a)
Der OGH bestätigte die Urteile der Vorinstanzen:
Dieses Verhalten ist grobe Fahrlässigkeit.

Foto: Jake Johnson für Unsplash+
Begründung in einfachen Worten:
Wer ein Auto in einer öffentlich zugänglichen Garage abstellt, muss besonders sorgfältig sein.
Das Fahrzeug nicht zu versperren ist bereits problematisch.
Den Zweitschlüssel im Auto zu lassen, verschärft die Situation erheblich.
Dass das Auto zusätzlich mit einer blickdichten Plane abgedeckt war, ändert daran nichts.
Der Versicherer war daher leistungsfrei.
Die außerordentliche Revision wurde zurückgewiesen.
Der Kläger blieb auf seinem Schaden sitzen.
Warum ist das „grob fahrlässig“?
Grobe Fahrlässigkeit ist anzunehmen, wenn eine außergewöhnliche und auffallende Vernachlässigung der Sorgfaltspflichten vorliegt und der Einritt des Schadens als wahrscheinlich voraussehbar ist. In diesem Fall gab es gleich zwei gravierende Fehler:
Das Fahrzeug war nicht versperrt
Der Zweitschlüssel wurde -leicht zugänglich- im Auto aufbewahrt
Das ist kein „Versehen im Alltag“ mehr. Das ist ein besonders schwerer Sorgfaltsverstoß.
Die eigentliche Lehre aus diesem Fall
Der Fall zeigt zweierlei:
1. Sorgfalt im Alltag ist kein Nebenthema
Ein Auto unabgesperrt abzustellen – selbst in einer Garage – kann existenzielle Folgen haben.
2. Die Vertragsprüfung ist entscheidend
In vielen modernen Kaskoprodukten ist grobe Fahrlässigkeit:
entweder bereits mitversichert
oder gegen eine überschaubare Mehrprämie einschließbar
Hätte hier ein entsprechender Einschluss bestanden, wären 47.000 Euro Ärger wohl vermeidbar gewesen
Mein Klartext
Versicherungsverträge sind keine Dokumente für die Schublade.
Gerade bei Kasko-Verträgen lohnt sich die regelmäßige Überprüfung:
Ist grobe Fahrlässigkeit gedeckt?
Gibt es Sublimits oder Einschränkungen?
Wurden alte Bedingungen jemals aktualisiert?
Wurde nachträglich teure oder leistungsrelevante Sonderausstattung eingebaut?

Foto: Getty Images auf Unsplash+
Denn was viele vergessen:
Neue Felgen, eine hochwertige Soundanlage, ein sportlicher Auspuff oder eine Tieferlegung des Fahrwerks erhöhen nicht nur den Fahrspaß – sondern auch das Risiko und oft den Fahrzeugwert.
Und damit beginnen die Fragen:
Ist diese Sonderausstattung automatisch mitversichert?
Muss sie dem Versicherer gemeldet werden?
Ist die Versicherungssumme noch passend?
Und ganz wesentlich: Ist die Änderung behördlich genehmigt?
Denn eines ist klar:
Entspricht das Fahrzeug nicht dem genehmigten Zustand, kann es im Schadenfall sehr schnell unangenehm werden.
Sehr häufig zieht sich der Versicherer zurück, wenn Umbauten nicht eingetragen oder nicht zulässig sind. Dann geht es nicht mehr nur um grobe Fahrlässigkeit – sondern um die Frage, ob überhaupt Deckung besteht.

Foto: Getty Images auf Unsplash+
Eine rechtzeitige Anpassung des Vertrags – und ein prüfender Blick auf technische Änderungen – kann nicht nur Diskussionen mit dem Versicherer verhindern, sondern auch erheblichen Ärger und finanzielle Verluste.
Versicherung funktioniert nur dann gut, wenn sie zum realen Risiko und zum tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs passt.
Und manchmal entscheidet genau das über 47.000 Euro.




