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Die 72-Stunden-Klausel in der Leitungswasserversicherung – eine unterschätzte Gefahr!

January 29, 20252 min read

Bild-Quelle: Getty Images, Unsplash+

Die meisten Haus- und Wohnungsbesitzer verlassen sich darauf, dass ihre Eigenheim- oder Haushaltsversicherung im Schadensfall zahlt. Doch eine oft übersehene Vertragsklausel kann dazu führen, dass Versicherer die Leistung verweigern: die 72-Stunden-Klausel. Ihre Nichtbeachtung kann existenzielle Folgen haben – umso wichtiger ist eine Beratung durch einen Versicherungsmakler.

Was besagt die 72-Stunden-Klausel?

Viele Versicherungsbedingungen enthalten eine Obliegenheitspflicht, nach der sämtliche Wasserzuleitungen abzusperren sind, wenn eine Immobilie länger als 72 Stunden unbewohnt bleibt. Wird diese Vorschrift nicht beachtet, kann der Versicherer die Zahlung verweigern, falls ein Leitungswasserschaden eintritt.

Das bedeutet: Wer sein Haus oder seine Wohnung für ein paar Tage verlässt, sollte dringend das Wasser abdrehen – sonst riskiert er den Versicherungsschutz!

Der OGH hat sich mehrfach mit dieser Klausel befasst. Dabei hat er festgestellt, dass die Vereinbarung einer derartigen Klausel zulässig ist. 

Der Versicherer muss beweisen, dass die Klausel verletzt wurde. 

Zudem kann sich der Versicherte entlasten, indem er belegt, dass die Verletzung der Klausel nicht ursächlich für den Schaden war.

Das bedeutet: Tritt der Schaden innerhalb der ersten 72 Stunden nach Verlassen des Hauses oder der Wohnung ein, bleibt die Versicherung in der Regel leistungspflichtig. Passiert der Schaden erst nach Ablauf dieser Frist, könnte die Obliegenheitsverletzung jedoch zur kompletten Leistungsfreiheit des Versicherers führen.

Was bedeutet das für Versicherungsnehmer?

Wasserschäden zählen zu den häufigsten Schadensfällen!
Vor Beginn einer Reise immer das Wasser abdrehen – auch wenn es nur für ein paar Tage ist

Lesen Sie die Versicherungsbedingungen genau oder lassen sie von einem Experten prüfen.

Wenden Sie sich bei einem Schadenfall immer zuerst an Ihre/n Versicherungsmakler/in, er/sie übernimmt für Sie die Abwicklung mit der Versicherung.

Fazit: Beratung ist entscheidend

Die 72-Stunden-Klausel ist vielen Menschen nicht bekannt, ihre Missachtung kann jedoch gravierende finanzielle Folgen haben. Eine Beratung durch eine/n Versicherungsmakler/in hilft dabei, solche Risiken zu erkennen und optimal abgesichert zu sein.

Haben Sie Fragen zur Eigenheim- oder Haushaltsversicherung? Ich berate Sie gerne – kompetent, ungebunden und mit Ihrem besten Schutz im Fokus.

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